Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Weisungen zu den geltenden Hinzuverdienstregelungen sowie den Leistungssätzen des Kurzarbeitergeldes veröffentlicht. Der Umgang mit Urlaubsansprüchen bei Kurzarbeit führt in einigen Betrieben weiterhin zu Streitigkeiten.
Bundesagentur für Arbeit: Weisung 202112040 vom 23. Dezember 2021
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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