Der 2007 neugeordnete Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print zählt zu den beliebtesten Ausbildungsberufen. Technologischer Wandel und arbeitsorganisatorische Veränderungen machen eine Neuordnung notwendig. Im Mai 2020 wurde Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer Voruntersuchung zur Novellierung der Ausbildungsordnung beauftragt.
Das BIBB hat im Rahmen der Voruntersuchung Ausbildungs- und Personalverantwortliche mittels leitfadengeführter Interviews zu Ausbildungsinhalten und Struktur der Ausbildung befragt. In Workshops mit Expertinnen und Experten wurde unter Beteiligung des ZFA, des bvdm sowie den Landesverbänden ein Entwurf für eine neue Ausbildungsstruktur sowie der Ausbildungsinhalte erarbeitet.
Die bisherige doppelt differenzierte Ausbildungsstruktur mit drei Fachrichtungen und drei Auswahllisten von Wahlqualifikationen hat sich in der Praxis als zu komplex erwiesen. Häufig waren die Wahlqualifikation 1 und 2 unbekannt, bei den prüfungsrelevanten W3-Qualifikationen wurden in der Fachrichtung „Gestaltung und Technik“ aus 23 möglichen hauptsächlich zwei Qualifikationen ausgewählt.
Bei den Fachrichtungen wurde darüber diskutiert, ob „Beratung und Planung“ aufgrund der geringen Nachfrage weiterhin erhalten bleiben soll. In der Fachrichtung „Gestaltung und Technik“ wurde häufig eine frühere Differenzierung in Print und Digital gefordert.
Im neuen Strukturentwurf hat man sich für den Erhalt der bisherigen Fachrichtungen ausgesprochen, wobei die Fachrichtung „Gestaltung und Technik“ in Print und Digital unterteilt werden soll. Die Auswahlwahllisten für die Wahlqualifikationen sollen auf eine Liste reduziert werden. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen sollen nur in den beiden Fachrichtungen „Gestaltung und Technik“ in stark verminderter Anzahl angeboten werden.
Durch eine zunehmende Automatisierung sowie der Übernahme von Tätigkeiten durch Software beispielsweise im Bereich der Bildbearbeitung (Farbkorrekturen, Freistellungen) ändern sich die Tätigkeiten des Mediengestalters. Die Kommunikation und auch die Begleitung von Projekten erhalten einen höheren Stellenwert. Die zunehmende Integration von audiovisuellen Medien erfordern mehr medienübergreifendes Arbeiten. Diese Erkenntnisse fließen in die neuen Ausbildungsinhalte ein.
Der Projektbeirat hat sich im September 2021 für eine Neuordnung des Ausbildungsberufs Mediengestalter/-in Digital und Print auf Grundlage des entworfenen Strukturmodells ausgesprochen. Bei Zustimmung der Sozialpartner könnte zeitnah das Neuordnungsverfahren beginnen. Die neue Ausbildungsordnung könnte dann zum 25-jährigen Jubiläum des Berufs 2023 in Kraft treten.
Abschlussbericht der „Voruntersuchung zur möglichen Anpassung der Ausbildungsordnung Mediengestalter Digital und Print und Mediengestalterin Digital und Print“ (BIBB)
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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