Nachdem das Bundesverfassungsgericht im August 2021 die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % (6 % p. a.) für die Jahre ab 2014 für verfassungswidrig erklärt hatte, hat das Bundesfinanzministerium im September ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Umsetzung der Zinsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erläutert wird. Eine rückwirkende Korrektur wurde jedoch erst für Verzinsungszeiträume ab 2019 angeordnet.
BMF-Anwendungsschreiben
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Gerald Walther
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