Seit dem 6. Oktober 2021 ist es möglich, die zwischenzeitlich verlängerten Überbrückungshilfen III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 zu beantragen. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige, die allerdings für den oben erwähnten Zeitraum voraussichtlich erst ab Mitte Oktober beantragt werden kann.
Über die Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen III Plus bis zum Jahresende hatten wir Sie bereits informiert.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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