Der Bundestag hat eine Novellierung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Die Änderungen könnten damit Anfang Juli 2021 in Kraft treten; zuvor muss der Gesetzentwurf noch den Bundesrat passieren. Änderungen ergeben sich bei Einwegverpackungen, bei der Pfandpflicht sowie den Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen und Prüfpflichten von verpackten Waren.
Heinz Klos
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