Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 erneut eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Darin enthalten sind insbesondere eine Impfpflicht für besondere Einrichtungen, die Ausweitung der Impfberechtigten, weitere Handlungsmöglichkeiten für die Bundesländer sowie die Verlängerung einiger Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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