Angesichts der anhaltenden pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW-Bank die Frist für die Antragstellung der KfW-Coronahilfskredite bis zum 30. April 2022 und erhöhen zudem erneut die Kreditobergrenzen für die meisten Kreditprogramme des KfW-Sonderprogramms 2020 und des KfW-Schnellkredits. Daher wird das KfW-Coronahilfsprogramm auch über den 31. Dezember 2021 hinaus den meisten Druck- und Medienunternehmen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung stehen.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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