Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie betreffend die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei ausschließlicher Fernbehandlung beschlossen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915