Seit 2015 existiert in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn. Zum 1. Januar 2021 wurde der Mindestlohn zum dritten Mal erhöht. Die nächsten Erhöhungen erfolgen zum 1. Juli 2021, 1. Januar 2022 und 1. Juli 2022. Die Anpassungen des Mindestlohns hat der hpv zum Anlass genommen, den Praxisleitfaden zum Mindestlohngesetz nebst Kurzleitfaden zu überarbeiten.
Neu in den Leitfaden (II.4.i.) wurde zudem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.11.2020 (Az.: 5 AZR 103/20) zur Anpassungsqualifizierung aufgenommen.
Der Leitfaden soll weiterhin eine Orientierungshilfe darstellen und enthält nützliche Hinweise für die Praxis. Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Rechtsabteilung wie gewohnt zur Verfügung.
HPV Leitfaden Mindestlohn 2021 und 2022
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HPV Kurzleitfaden Mindestlohn 2021 und 2022
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
0711 45044-22
0175 3394399
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
m.stier (at) dmpi-bw.de
0711 45044-23
0175 3394406
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915