Vom Hochwasserereignis betroffene Betriebe können Kurzarbeit anzeigen. Dabei gelten die aktuellen Sonderregelungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie geschaffen wurden.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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