Ab Juli 2022 sollen ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anstatt im Papierformat als elektronische Bescheinigungen (eAU) ausgestellt werden, die die Krankenkasse an Arbeitgeber übermittelt. Die Umstellung erfolgt schrittweise, zunächst in einem Feldtest ab August 2021.
Muster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Erstbescheinigung
Download lock
Muster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Folgebescheinigung
Download lock
Bundesgesetzblatt Drittes Bürokratieentlastungsgesetz
Download lock
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
m.stier (at) dmpi-bw.de
0711 45044-23
0175 3394406