dmpi
Start News: ÜberblickArbG Köln: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes

Eintrag vom 20.07.2021

ArbG Köln: Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hatte, wirksam ist. Zur Befreiung von der bestehenden Maskenpflicht hatte der Arbeitnehmer ein „ärztliches Attest“ ohne Angaben zu einer konkreten Diagnose vorgelegt.

Recht

 

 

Download

Pressemitteilung ArbG Köln
Download lock

Ansprechpartner

Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


0711 45044-23
0175 3394406