Zu den Voraussetzungen des bis Ende 2021 erhöhten Kurzarbeitergeldes hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Rechtsauffassung geändert und hierzu eine neue Weisung veröffentlicht. Dies kann in einigen Betrieben zu einer rückwirkenden Neuberechnung des Kurzarbeitergeldes führen.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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