Wer als Kontaktperson oder Reiserückkehrer auf Grund fehlender Impfung in Quarantäne muss, erhält nach dem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern spätestens ab 1. November 2021 keine Erstattungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz mehr. Zur Situation in Baden-Württemberg haben wir informiert. Für die Betriebe bleibt der Umgang mit Quarantänefällen in der Belegschaft aber weiterhin problematisch.
GMK-Beschluss
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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