dmpi
Start News: ÜberblickVerlängerung von unterschiedlichen steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen bis Ende März 2022

Eintrag vom 15.12.2021

Verlängerung von unterschiedlichen steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen bis Ende März 2022

Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden diverse steuerliche Erleichterungen, die ursprünglich Ende September bzw. Ende Dezember des Jahres 2021 auslaufen sollten, bis Ende März bzw. Ende Juni 2022 verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren.

Download

BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2021 zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
Download lock

Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302