Das Bundesfinanzministerium hat in Abstimmung mit den obersten Landesfinanzbehörden diverse steuerliche Erleichterungen, die ursprünglich Ende September bzw. Ende Dezember des Jahres 2021 auslaufen sollten, bis Ende März bzw. Ende Juni 2022 verlängert. Hierzu zählen die zinslose Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren.
BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2021 zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
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Gerald Walther
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