Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg werden zukünftig positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig kontaktieren. Weiterhin gilt jedoch die Absonderungspflicht, die von den Behörden kontrolliert wird.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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