Die Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg wurde erneut geändert. U.a. wurde für geimpfte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, eine Freitestungsmöglichkeit aufgenommen. Zudem wurde das Muster für die Bescheinigung des Schnelltestergebnisses geändert.
Muster CoronaVO Absonderung Testbescheinigung
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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