Am 1. Januar 2022 tritt das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags in Kraft. Dieses dient der Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie ins deutsche Recht und enthält eine Anpassung der kaufvertragsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die neuen Vorschriften sind auf Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, anzuwenden.
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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