Die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese wird um drei Monate bis 31. März 2022 verlängert.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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