Zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin sowie ihrem designierten Amtsnachfolger wurden am 2. Dezember 2021 zentrale Entscheidungen zur weiteren Schärfung und Erweiterung der zur Verfügung stehenden Instrumente getroffen, mit denen die akute vierte Corona-Welle gebrochen und eine etwaige fünfte Welle im kommenden Jahr vermieden werden soll.
Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.12.2021
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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