Die Bundesregierung hat Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am vergangenen Freitagnachmittag bekannt gegeben hat. Das Département Moselle gilt darüber hinaus weiterhin als Virusvarianten-Gebiet.
Seit Sonntag, 28. März 2021, 0:00 Uhr, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.
Für Ein- und Rückreisen aus Frankreich gelten daher die strengeren Vorgaben zu Hochinzidenzgebieten aus der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes und der CoronaVO EQ BW:
Demnach dürfen künftig auch Berufspendler nur noch mit einem negativen Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) die Grenze von Frankreich nach Deutschland überqueren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Für Berufspendler, v.a. aus der gesamten französischen Region Grand Est (insbesondere aus dem Elsass), hat das zur Folge, dass sie sich mehrmals pro Woche testen lassen müssen Erleichterungen für Berufspendler können sich aber aus Allgemeinverfügungen der Landkreise vor Ort ergeben (näheres hierzu siehe auch Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 26. März 2021).
Weitere Informationen auf Deutsch, Englisch und Französisch sind unter „FAQ Testpflicht bei der Einreise nach Baden-Württemberg" abrufbar.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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