Es gibt zahlreiche Gesetze, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb bekannt machen muss („Aushangpflichtige Gesetze“). Diese Bekanntmachung hat an geeigneter Stelle, d.h. an einem für alle Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit frei zugänglichen Ort, zu erfolgen. Die Beschäftigten müssen die Vorschriften ohne Störung durch andere Personen lesen können. Die Aushangpflicht besteht auf Dauer. Eine einmalige Information, beispielsweise per E-Mail, ist nicht ausreichend.
Bestellformular Aushangspflichtige Gesetze 2021
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
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Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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