Ab sofort tritt die überarbeitete zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft. Somit werden die Hilfen für die Auftrags- und Verbundausbildung erhöht und auch für das Ausbildungsjahr 2020/2021 gewährt. Neu aufgenommen wurde ein Zuschuss für den Besuch von Prüfungsvorbereitungskursen, die ab dem 18. März 2021 gestartet sind.
Unternehmen, die zeitweise die Ausbildung aufgrund der Corona-Pandemie unterbrechen müssen, können mit Ausbildungsbetrieben, Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder Ausbildungsdienstleistern eine zeitweise Auftrags- oder Verbundausbildung vereinbaren. Die bereits am 23. Oktober 2020 in Kraft getretene zweite Förderrichtlinie wurde wie folgt nachgebessert:
Neu aufgenommen wurden in die zweite Förderrichtlinie die Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die in 2021 ihre Ausbildung teilweise oder ganz abschließen. Es werden auch Kurse, die teilweise oder ganz in digitaler Form erfolgen, gefördert.
Die Förderungen im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Informationen und Antragstellung Förderung „Ausbildungsplätze sichern"
Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 30.04.2021 unter der Fundstelle BAnz AT 30.04.2021 B4
Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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