Ab sofort ist es möglich, Eigenkapitalzuschüsse im Rahmen eines Erstantrages auf Überbrückungshilfe III zu beantragen. Die Zuschüsse werden zusätzlich zu den Überbrückungshilfen ausgezahlt. Allerdings behalten die beihilferechtlichen Obergrenzen ihre Gültigkeit. Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt haben, können voraussichtlich erst ab Ende April über einen Änderungsantrag den Eigenkapitalzuschuss beantragen. Darüber hinaus wurden die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III nochmals verbessert.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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