Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung BW (CoronaVO BW), die erst kürzlich überarbeitet wurde (vgl. dmpi Newsletter vom 21.4.), wiederum angepasst. Die neuerliche Überarbeitung erfolgt zur Angleichung an das novellierte Infektionsschutzgesetz (IfSG). Da Bundesrecht vor Landesrecht geht, gelten die schärferen Regelungen des IfSG vorrangig, soweit die Regelungen des Landes dahinter zurückbleiben. Die Änderungen der CoronaVO BW gelten seit 24.04.2021.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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