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Eintrag vom 02.06.2021

bvdm kämpft gegen EU-Verbot quecksilberhaltiger UV-Strahler

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) setzt sich dafür ein, dass quecksilberhaltige UV-Strahler für die Druckfarbenhärtung und zur Druckformherstellung in der EU weiterhin vertrieben werden dürfen.

Die EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) verbietet bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Zu diesen Stoffen zählt grundsätzlich auch Quecksilber. Allerdings enthält die Richtlinie eine Ausnahmeregelung, die u.a. quecksilberhaltige UV-Strahler erlaubt. Doch diese Ausnahme steht jetzt zur Disposition.

Verbotsausnahmen der RoHS-Richtlinie erlöschen nach fünf Jahren automatisch, sofern nicht rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt wird. Liegt ein solcher Antrag vor, entscheidet die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, ob die entsprechenden Geräte bzw. Komponenten weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen. Dabei wird auch geprüft, ob geeignete Alternativen zur Verfügung stehen.

Im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses fand im April und Mai eine Konsultation betroffener Interessengruppen (insbesondere Hersteller und Anwender der Strahler) statt, an der sich auch der bvdm beteiligte. In seiner Stellungnahme betont der bvdm, dass eine Verlängerung der Ausnahmeregelung unbedingt erforderlich ist.

Für die UV-Druckfarbenhärtung stehen zwar auch quecksilberfreie LED-UV-Strahler zur Verfügung. Sie sind jedoch in vielen Fällen keine sinnvolle Alternative zu konventionellen Quecksilberdampf-Mitteldruckstrahlern. Das schmalbandige, auf den UV-A-Bereich begrenzte Emissionsspektrum der UV-LEDs und das limitierte Angebot an geeigneten Druckfarben und Lacken erlaubt ihren Einsatz meist nur im Akzidenz- und Magazindruck.

Im Verpackungs-, Industrie-, Spezial- und Sicherheitsdruck bleiben quecksilberhaltige UV-Strahler bis auf Weiteres unverzichtbar, um die Produktanforderungen zu erfüllen.

Auch Kopiereinrichtungen mit quecksilberhaltigen Halogen-Metalldampflampen werden in der Druckindustrie noch genutzt, beispielsweise zur Belichtung von Siebdruckformen. Gerade für die vielen kleinen Siebdruckereien ist dies die einzig wirtschaftliche Lösung.

Der bvdm unterstreicht darüber hinaus in seiner Stellungnahme, dass für die bereits installierten Härtungs- und Belichtungssysteme noch über viele Jahre hinweg quecksilberhaltige UV-Lampen als Ersatzteile benötigt werden.

Die bvdm-Stellungnahme ist in deutscher und englischer Sprache bei Ihrem Landesverband erhältlich. Über die Entscheidung der EU-Kommission werden wir Sie zu gegebenem Zeitpunkt informieren.

Weitere Informationen und Dokumente zur EU-Konsultation enthält die Projekt-Website der Institute, die durch die EU-Kommission mit der Evaluierung der Ausnahmeregelung beauftragt wurden:

Projektseite Ausnahmeregelung quecksilberhaltige UV-Strahler (englisch)

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-40
0171 3328006