Ende April hat die EU-Kommission − im Rahmen der Vorstellung seines Sustainable Finance Package − einen neuen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Der Vorschlag sieht eine Erweiterung des Anwenderkreises und eine Ausweitung der nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Offenlegungspflichten für von der Richtlinie betroffene Unternehmen vor. So sollen auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie börsennotierte KMU eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Dies wird auch die Anzahl der von der EU-Taxonomie für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten betroffenen Unternehmen erhöhen.
EU-Richtlinienvorschlag zur Ergänzung der CSRD-Richtlinie
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Heinz Klos
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