Mit Newsletter vom 21.7.2021 hatten wir Sie über die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Unternehmen informiert. Zwar ist davon auszugehen, dass die Betriebe in Baden-Württemberg nicht im gleichen Maße betroffen sind, wie die Unternehmen in den getroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, dennoch haben wir Ihnen einige grundlegende sozialversicherungsrechtliche Informationen zusammengestellt:
GKV-Rundschreiben – Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
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