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Eintrag vom 27.07.2021

Weitere Informationen für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Mit Newsletter vom 21.7.2021 hatten wir Sie über die Möglichkeit von Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Unternehmen informiert. Zwar ist davon auszugehen, dass die Betriebe in Baden-Württemberg nicht im gleichen Maße betroffen sind, wie die Unternehmen in den getroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen, dennoch haben wir Ihnen einige grundlegende sozialversicherungsrechtliche Informationen zusammengestellt:

Recht

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GKV-Rundschreiben – Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands
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Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915