Die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfen II wurden bis zum 30. April 2021 bzw. 31. März 2021 verlängert. Der zentrale Grund für die Verlängerung der Antragsfristen dürfte die aufgrund technischer Schwierigkeiten bzw. hoher bürokratischer Hürden bisher nur sehr langsame Auszahlung der Zuschüsse sein.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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