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Eintrag vom 03.08.2020

Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte

Seit dem 2. Juli 2020 ist die Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten zur Erwerbstätigkeit größtenteils wieder möglich.

Eine Übersicht über die praxisrelevanten Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration bietet die Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte" von der BDA und Gesamtmetall. Im Zuge der Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die bestehende Broschüre überarbeitet und ergänzt.

Die Broschüre stellt die wesentlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die entsprechenden Aufenthaltstitel sowie hilfreiche Erläuterungen zum Prozess der Erteilung dar und verweist auf weitergehende Informationen anderer Institutionen.

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BDA-Erwerbszuwanderung
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