Die Folgen der Corona-Pandemie machen es derzeit vielen Betrieben schwerer, junge Menschen auszubilden. Daher hat die Bundesregierung Ende Juni das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Dafür stehen 500 Mio. € zur Verfügung: 150 Mio. € im Jahr 2020 und 350 Mio. € im Jahr 2021. Ausbildungsprämien sollen Betrieben helfen, die Auswirkungen der Corona Krise auf dem Ausbildungsmarkt besser zu bewältigen.
Förderbereiche und Maßnahmen
Die Förderung umfasst nach vier Förderbereiche bzw. Maßnahmen:
1. eine „Ausbildungsprämie" bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung
2. eine „Ausbildungsprämie plus" bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung
3. einen „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung" zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto)
4. einer „Übernahmeprämie" (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) in Höhe von 3.000 €
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Gefördert werden KMU bis 249 Mitarbeiter, die – obwohl von der Corona Krise stark getroffen – ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen und Ausbildungsverhältnisse zwischen dem 01. August 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnen. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dabei nicht relevant. Dies gilt auch für Ausbildungsverträge, die bereits im letzten Jahr abgeschlossen wurden. Entscheidend ist ausschließlich der Beginn der Berufsausbildung. Die Auszahlung der Prämien erfolgt jeweils nach Ende der vertraglich vereinbarten Probezeit der Auszubildenden, die laut BBiG einen Monat beträgt und auf bis zu vier Monate verlängert werden kann.
Wichtig für die Förderung der Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung nach 3.: Die Fortführung der Ausbildung ist unverzüglich bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, wenn der Betrieb bereits Kurzarbeit angezeigt hat!
Antragsformulare und Bescheinigungen
Antragstellungen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), die das Programm verwaltet, sind damit ab sofort möglich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Antragsdokumente online zur Verfügung, außerdem veröffentlicht sie gemeinsam mit den zuständigen Ressorts BMBF und BMAS entwickelte Fragen und Antworten zu dem Programm:
Sie finden dort neben den Antragsformularen auch jeweils die Formulare für die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) zur Bestätigung der Eintragung der zu fördernden Auszubildenden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den Kammern bzw. im Fall der Ausbildungsprämie/plus zusätzlich zur Bescheinigung der Anzahl der in den vergangenen drei Jahren eingetragenen Ausbildungsverhältnisse eines Betriebes, die dem Förderantrag bei der BA hinzuzufügen sind.
FAQ Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern (Stand 08/2020)
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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