Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegsförderungsgesetzes (AFBG) – besser bekannt als Meister- oder Aufstiegs-BAföG – beschlossen. Dadurch sollen sich die Leistungen zum 1. August 2020 deutlich verbessern.
Die berufliche Bildung in Deutschland soll durch die beschlossene Erweiterung der Fördermöglichkeiten und Erhöhung der Leistungen weiter gestärkt werden. Laut der Bundesbildungsministerin Anja Kaliczek darf eine Karriere nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Weiterhin betont sie, dass das neue Aufstiegs-BAföG sicherstellt, die berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler zu machen. „Nun zeigen wir erneut: Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung."
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden 2,8 Millionen berufliche Aufstiegsfortbildungen gefördert. Durch die kommenden Verbesserungen wird mit einer Erhöhung um etwa 17.000 zu den aktuellen ca. 167.000 Förderfällen gerechnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die zukünftige Fachkräftesicherung zu gewährleisten.
Die vom Bundestag beschlossene Novelle des 4. AFBGÄndG wird Mitte März im Bundesrat behandelt und soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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