Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht Leitlinie zur Definition des Begriffs „Kritische Infrastruktur Ernährung“.
Am 24.3. haben wir über die Verbändeinitiative berichtet, wonach wir an verschiedene Ministerien die Forderung gerichtet haben, die Verpackungsindustrie und ihre Zulieferindustrie als systemrelevant im Sinne der BSI-Kritis-Verordnung einzustufen. In Teilbereichen war die Initiative bereits erfolgreich:
Nach Abstimmung mit den Bundesländern und den Ressorts Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am vergangenen Freitag die Leitlinie „Unternehmen der KRITIS Ernährung (Ernährungsunternehmen)“ als Arbeitshilfe zur Definition des Begriffs der "Kritischen Infrastruktur Ernährung“ veröffentlicht (s. u.). Darin sind unter dem Punkt „2. Herstellung sowie Be- und Verarbeitung“ explizit „Betriebe zur Herstellung von Verpackungen und Verpackungsmaterial für Erzeugnisse“ als kritische und somit als systemrelevante Unternehmen der Ernährungsindustrie aufgeführt. Das BMEL hat den Bundesländern gegenüber angeregt, diese Liste den für die Maßnahmen nach dem IfSG zuständigen Behörden in den Ländern zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können die „Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen“, des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreich sein.
Leitlinie „Unternehmen der KRITIS Ernährung“
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Handlungsempfehlungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen (Bundesamt für Bevölkerungsschutz)
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122