Ab heute haben kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler die Möglichkeit die Corona-Bundes-Zuschüsse zu beantragen. Die Anträge sind hierbei spätestens bis zum 31. Mai 2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
In vielen Bundesländern werden auch Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern – über die Zuschussprogramme der jeweiligen Bundesländer – die Möglichkeit haben Soforthilfen zu beantragen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung übernimmt die in dem jeweiligen Bundesland hierfür zuständige Institution bzw. Stelle.
Anlage Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
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Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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