Aktuell reichen viele Betriebe ihre Anträge auf Auszahlung des Kurzarbeitergelds vor Ablauf des Abrechnungsmonats ein. Dabei ist nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Antragstellung erst nach Ablauf des Abrechnungsmonats möglich. Die Agenturen vor Ort sind angehalten, zu früh eingegangene Anträge nach Ablauf des Abrechnungsmonats auf ihre Aktualität zu überprüfen.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
0711 45044-22
0175 3394399
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
m.stier (at) dmpi-bw.de
0711 45044-23
0175 3394406
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915