Am 17. September 2020 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Dieser sieht eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung bis zum 31. Dezember 2020 vor. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Dr. Alexander Lägeler
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