Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die Aktualisierung der Empfehlung 115 (Ausbildungsvertragsmuster) vorgenommen. In das Ausbildungsvertragsmuster übernommen wurden Änderungen aus der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Am 1. Januar 2020 ist das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Darin wurden neben der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung auch die erweiterte Möglichkeit einer Teilzeitausbildung sowie die Freistellung von Auszubildenden geändert.
Folgende Änderungen werden in dem aktualisierten Ausbildungsvertragsmuster berücksichtigt:
Für die neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge sollte das neue Ausbildungsvertragsmuster mit dem erläuterten Merkblatt, erschienen am 26. Mai 2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.05.2020 S.1), zugrunde gelegt werden.
Ausbildungsvertragsmuster
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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