dmpi
Start News: ÜberblickGesetzentwurf für Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

Eintrag vom 03.07.2019

Gesetzentwurf für Berufsbildungsmodernisierungsgesetz

Im Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) mit im Wesentlichen folgenden Inhalten ins Parlament eingebracht: Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV), neue Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich, Änderungen bei der Durchführung von Abschlussprüfungen sowie eine Öffnung für eine Teilzeitausbildung.

1. Mindestausbildungsvergütung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für Berufsausbildungen die 2020 beginnen die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 515,- € beträgt, für das zweite Jahr ist eine Steigerung um 18 % auf 608,- € und im dritten Jahr um 35 % auf 695,- € vorgesehen. Bis 2023 soll sich die MiAV jährlich um 35,- € auf dann 620,- € im ersten Lehrjahr erhöhen. Die anschließenden Erhöhungen ab dem Jahr 2024 sollen sich an der durchschnittlichen Steigerung der Ausbildungsvergütungen orientieren. Dabei sollen nach dem Gesetzentwurf tarifliche Ausbildungsvergütungen, die unter der MiAV liegen weiterhin Bestand haben.

Bewertung:
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in der Druck- und Medienindustrie liegen bereits jetzt bei 954,75 € im ersten Ausbildungsjahr und damit deutlich über der geplanten MiAV. Eine Betroffenheit für tarifgebundene Unternehmen ist daher nicht ersichtlich.

2. Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung neuer Abschlussbezeichnungen im Fortbildungsbereich vor. Dabei soll die „Aufstiegsfortbildung" durch den Begriff der „höherqualifizierenden Berufsbildung" ersetzt werden. Davon soll die Gesamtheit der Fortbildungen erfasst werden, die die berufliche Handlungsfähigkeit erweitern und somit einen beruflichen Aufstieg ermöglichen sollen. Die folgenden neuen Bezeichnungen für die Fortbildungsstufen sind dabei vorgesehen: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional.

Bewertung:
Durch die neuen Bezeichnungen sollen Fortbildungen mit dem gleichen Qualifizierungsniveau zusammengefasst werden und die Gleichwertigkeit von beruflichen gegenüber akademischen Abschlüssen aufgezeigt werden. Generell erhofft man sich, dadurch die berufliche Bildung attraktiver zu machen. Ob dies mit den vorgesehenen Änderungen gelingt, bleibt abzuwarten. Wichtig ist jedoch, dass die vorhandenen Abschlüsse, wie beispielsweise der Industriemeister Print erhalten bleiben. Dies hat das Bildungsministerium zwar zugesichert. Im Gesetz bedarf es jedoch noch einer Klarstellung.

3. Durchführung von Abschlussprüfungen

Bei der Abnahme von Prüfungsleistungen soll es künftig möglich sein, sogenannte nichtflüchtige Prüfungen auf zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder zwei externe Gutachter zu übertragen. Die Beurteilung der Prüfungsleistung muss aber weiterhin durch den paritätisch besetzten Prüfungsausschuss erfolgen. Bei praktischen Prüfungen müssen nach dem Entwurf drei Ausschussmitglieder anwesend sein, da es sich hierbei – wie bei mündlichen Prüfungen – um eine flüchtige Prüfungsleistung handelt.

Bewertung:
Auch praktische Prüfung sollten durch zwei Prüfer abgenommen werden können. Zum einen gilt das Zwei-Prüfer-System auch im Hochschulprüfungsbereich, zum anderen verursachen mehr Prüfer höhere Kosten.

4. Teilzeitausbildung

Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung, die bisher nur als Ausnahmelösung Personen in besonderen Lebensumständen vorbehalten war, soll als eine grundsätzliche Option aufgenommen werden. Einvernehmen beider Parteien ist dabei Voraussetzung. Die Arbeitszeit soll, bei entsprechender Verlängerung der Ausbildungszeit, um maximal 50 % gekürzt werden dürfen.

Bewertung:
Die grundsätzliche Option einer Teilzeitausbildung ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Ausbildungsverhältnisse.

5. Zeitplan

Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die erste Lesung im Bundestag erfolgte am 27. Juni 2019. Vor der 2./3. Lesung am 24./25. Oktober 2019 findet am 16. Oktober 2019 eine Öffentliche Anhörung statt.

Wir freuen uns, Sie in allen Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung unterstützen zu können.

Ansprechpartner

Melanie Erlewein

Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

0711 45044-50
0173 7013713