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Eintrag vom 26.07.2019

Gewährung des Spitzenausgleichs 2019 inkl. aktualisierter Handreichung

Das Bundesministerium der Finanzen hat Anfang 2019 mitgeteilt, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auch in diesem Jahr eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer in Form des Spitzenausgleichs in voller Höhe erhalten können (§ 55 EnergieStG, § 10 StromStG).

Spannungsspitzenausgleich