Melden Sie sich verbindlich online, per E-Mail oder gern auch telefonisch an. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, etwa eine Woche vor Beginn das Seminar abzusagen.
Stornierungen von erfolgten Anmeldungen sind aus wichtigem Grund bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn ohne Zahlung einer Ausfallgebühr möglich.
Erfolgen Abmeldungen innerhalb 2 Wochen vor Seminarbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe der halben Seminargebühr fällig. Erfolgt die Abmeldung erst nach Seminarbeginn, müssen wir die komplette Seminargebühr berechnen.
Mit dem PKW
Augsburger Str. 746, 70329 Stuttgart
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof Stuttgart mit der S1 bis Stuttgart-Obertürkheim und dann ca. 9 Min. zu Fuß auf der Augsburger Straße.
Alternativ mit der S1 bis Esslingen-Mettingen, dort umsteigen in den Bus 101 bis Haltestelle „Stadtgrenze" und dann ca. 2 Min. zu Fuß auf der Augsburger Straße.
Die Seminargebühr wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach §4 Nr. 22 UStG fällt bei der Seminargebühr von Bildung – Druck, Papierverarbeitung und Medien in Baden-Württemberg e. V. keine Mehrwertsteuer an.
In den Seminargebühren sind Getränke und Verpflegung enthalten.
„Mitglieder" sind alle Mitglieder der Industrieverbände Druck und Medien, Papier- und Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg und ihrer Partnerverbände.
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Fachkurse mit 30 % oder 70 % (ab 1. September 2023), (mit 25 % oder 50% bis 31. August 2023).
Durch das Förderprogramm „Fachkurse" will das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg finanzielle Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen.
Wer wird gefördert?
Teilnehmende mit Beschäftigungs-/Wohnort in Baden-Württemberg:
> Beschäftigte und Auszubildende
> Unternehmer/innen, Freiberufler/innen, Existenzgründer/innen
> Gründungswillige
> Wiedereinsteiger/innen
Hinweis: Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten.
Nicht förderfähig sind:
Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Teilnehmende unter 55 Jahre erhalten 30 % Zuschuss,
Teilnehmende ab 55 Jahre erhalten 70 % Zuschuss,
Teilnehmende (noch) ohne Berufs- oder Hochschulabschluss und Auszubildende erhalten unabhängig vom Alter 70 % Zuschuss.
Welche Kurse werden gefördert?
Die Förderung ist bei den betreffenden Seminaren gesondert ausgewiesen und wird bei Gewährung in voller Höhe direkt bei Rechnungstellung weitergegeben. Bei Nichtgewährung müssen wir den Zuschuss nachberechnen.
Antragstellung
Die Teilnehmenden erhalten vor Kursbeginn ein Antragsformular von Bildung – Druck, Papierverarbeitung und Medien in Baden-Württemberg e. V., das ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Unvollständig oder zu spät ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Bearbeitung und Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach dem Kursbesuch.
Weitere Informationen zur ESF-Plus-Fachkursförderung
direkt bei Lisa Harnisch, 0711 45044-32, l.harnisch@dmpi-bw.de
oder beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
> www.esf-bw.de
Lisa Harnisch
Assistenz
l.harnisch (at) dmpi-bw.de
0711 45044-32