Am 2. Februar 2025 treten die ersten Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Hierzu gehört auch eine Bestimmung, die verpflichtende Schulungen für Arbeitnehmer vorsieht, wenn diese in ihrem Arbeitsbereich mit künstlicher Intelligenz in Berührung kommen, unabhängig vom Risikograd der eingesetzten KI-Systeme.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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