Zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro gestiegen. Über die weitere Erhöhung entscheidet die Mindestlohnkommission bis Ende Juni 2025. Im Bundestagswahlkampf fordern SPD und Grüne eine Erhöhung auf 15 Euro, unter Berufung auf die EU-Mindestlohnrichtlinie. Ob diese überhaupt wirksam ist, klärt derzeit der EuGH. Den Leitfaden des BVDM zum Mindestlohn erhalten Mitgliedsbetriebe bei ihrem Landesverband.
BVDM-Leitfaden: Mindestlohn 2024/2025
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Dr. Alexander Lägeler
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