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Eintrag vom 09.01.2025

Kurzarbeit: Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate verlängert

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Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Kurzarbeit hat die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate verlängert. Die verlängerte Bezugsdauer gilt bis Ende 2025.

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BVDM-Leitfaden Kurzarbeit 2025
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Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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