Vor dem Hintergrund eines Anstiegs der Kurzarbeit hat die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate verlängert. Die verlängerte Bezugsdauer gilt bis Ende 2025.
BVDM-Leitfaden Kurzarbeit 2025
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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