dmpi
Start News: ÜberblickKündigung nur mit Auslieferungsbeleg

Eintrag vom 25.04.2025

Kündigung nur mit Auslieferungsbeleg

> nächste News aus Recht & Sozialpolitik

Ein Arbeitgeber benötigt einen Auslieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens, um die Zustellung einer Kündigung rechtssicher nachzuweisen.

Recht

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
0175 3394399