Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gelten für die Druck- und Medienwirtschaft neue technische Vorgaben. Besonders betroffen sind E-Commerce-Webseiten, die Verbraucherverträge ermöglichen – sie müssen künftig barrierefrei gestaltet sein. Kleinstunternehmen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Der BVDM bietet dazu ein ausführliches Merkblatt mit allen relevanten Informationen.
BFSG Merkblatt BVDM
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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