Für den Großteil der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen setzt die Berichtspflicht erst zwei Jahre später ein als ursprünglich vorgesehen. Damit einher geht auch eine zweijährige Verschiebung der Pflicht zur Taxonomieberichterstattung. Die CS3D-Sorgfaltspflichten greifen für die Kategorie der größten Unternehmen ein Jahr später.
„Stop-the-clock”-Richtlinie
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BVDM-Positionspapier: Omnibus-1-Paket
(Kommissionsvorschlag vom 28.2.2025)
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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