UBW: Gesetz zeigt gute Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, springt aber an vielen Stellen noch zu kurz Barta: „Es ist völlig unverständlich, warum die Verfahren durch den neuen Fokus auf Klimaschutz wieder bürokratischer und langsamer gemacht werden“
STUTTGART – Zu der am 14.062024 vom Bundesrat verabschiedeten Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erklärt UBW-Hauptgeschäftsführer Oliver Barta:
„Das novellierte Bundes-Immissionsschutzgesetz bleibt an vielen Stellen hinter den Erwartungen der baden-württembergischen Wirtschaft zurück. Es zeigt zwar gute Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen, Elektrolyseure und Industrieanlagen. Das Tempo ist aber noch dringend steigerungsbedürftig. Die deutschen Klimaziele erfordern allein bis 2030 enorme Investitionen von über 800 Milliarden Euro. Damit die großflächigen Umbaumaßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrieanlagen innerhalb dieses engen Zeitrahmens realisiert werden können, wird es entscheidend auf deutlich kürzere Genehmigungsfristen ankommen.
Es ist für uns deshalb völlig unverständlich, warum die Beschleunigungsziele des Gesetzes mit der Aufnahme des Klimas als Schutzgut gleich wieder konterkariert werden. Derzeit ist völlig unklar, welche konkreten Anforderungen sich aus diesem neuen Schutzgut in den immissionsschutzrechtlichen Verfahren ergeben. Die Rechtsunsicherheiten drohen die Genehmigungsverfahren wieder deutlich zu verzögern. Zudem könnten auch Klagerisiken für die Unternehmen entstehen. Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, hier umgehend für rechtliche Klarheit zu sorgen."
UBW-Pressemitteilung_Bundes-Immissionsschutzgesetz.pdf
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Dr. Alexander Lägeler
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