dmpi
Start News: ÜberblickWirksames Elternteilzeitverlangen muss klar erkennbar sein

Eintrag vom 28.02.2024

Wirksames Elternteilzeitverlangen muss klar erkennbar sein

Begehrt ein Arbeitnehmer während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber, mithin eine sogenannte Elternteilzeit, so muss er dieses Teilzeitverlangen formwirksam geltend machen. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer die Verteilung der verringerten Arbeitszeit weder selbst bestimmt noch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers überlässt.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915