Ein Betriebsrat hat bei der Entscheidung, zu welchen Schulungen er seine Mitglieder sendet, einen Spielraum. Er kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Präsenzschulung auch dann auswählen, wenn ein Webinar mit gleichem Inhalt angeboten wird – trotz der höheren Kosten, die dann regelmäßig für Übernachtung und Verpflegung entstehen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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