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Eintrag vom 22.02.2024

Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung?

Ein Betriebsrat hat bei der Entscheidung, zu welchen Schulungen er seine Mitglieder sendet, einen Spielraum. Er kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) eine Präsenzschulung auch dann auswählen, wenn ein Webinar mit gleichem Inhalt angeboten wird – trotz der höheren Kosten, die dann regelmäßig für Übernachtung und Verpflegung entstehen.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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