Datenschutz und Informationssicherheit nehmen im Alltag immer mehr Raum ein. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2023 – C340/21 – bewertet nun in der Folge eines Cyberangriffs auf eine bulgarische Behörde im Jahr 2019 die Anforderungen an die Informationssicherheit im Lichte des Datenschutzrechts.